Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Kinder- und Jugendbeteiligung oder auch Partizipation genannt, bedeutet Teilhabe.
Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen sie betreffenden Fragen im kommunalen Bereich mitreden zu können.

Dies ist seit Dezember 2015 für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in der neuen Gemeindeordnung so verbindlich festgeschrieben (§41a der GO Baden-Württemberg).

In Rottweil wird dies mit einem jährlichen Kinder- und Jugendhearing gestartet und mit weiterführenden Arbeitsgemeinschaften (AGs) bis zum nächsten Kinder- und Jugendhearing fortgesetzt.

Kinder und Jugendliche die in einer AG aktiv sind wählen innerhalb der AG Sprecher*innen. Diese sind die Vertreter*innen hin zu den Jugendbeauftragten des Gemeinderates.

Dies sind derzeit:
Elke Reichenbach, SPD + FFR
Pascal Schneider, CDU
Simone Effinger, FWV
Ira Hugger, Bündnis 90 / Die Grünen
Harald Armin Sailer, FDP

 

 

 

Für die Kinder- und Jugendbeteiligung wurde ein Jugendbeirat eingerichtet.

Dem Jugendbeirat gehören der Sprecher*innenrat der Arbeitsgemeinschaften, die Jugendbeauftragten der Fraktionen sowie der Abteilungsleiterin des Kinder- und Jugendreferates an.

Der Beirat dient dem gegenseitigen Austausch. Weiterhin wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates am 21.11.2018 für die Kinder-und Jugendbeteiligung ergänzt: „Der Sprecher*innenrat hat bei jugendrelevanten Themen (Jugendangelegenheiten) ein Rederecht (§ 18), Anhörungsrecht (§27) und Antragsrecht (§ 19). Das Rede- und Antragsrecht bezieht sich auf Sachanträge gemäß § 19.“